MELDUNG

Solarpaket: Änderungen für die Bioenergie im EEG

Mit der Einigung der Regierungsfraktionen zum Solarpaket ergeben sich für die Bioenergie Änderungen im EEG.

Wir schätzen die Änderungen folgendermaßen ein:

✳️Befristetes Aussetzen der Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und der Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion 
🌱 Begrüßenswert, da mehr Flexibilität bei der Standortwahl mit bestehenden Nah-/Fernwärmeprojekte besteht - ohne Wärmenutzung geht es nicht

✳️ Zukünftige Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen in die Biomasse-Ausschreibungen
🌱 Um die Ausbauziele nicht zu gefährden, sollte die Übertragung erst nach einer Weile geschehen

✳️ Möglichkeit zur Anhebung der Gebotshöchstwerte um 15 % anstatt wie bisher nur um 10 % durch die Bundesnetzagentur 
🌱 Begrüßenswert, da es mehr Flexibilität in der Handhabung mit unerwarteten Kostensteigerungen bietet 

✳️ Entfall der Pflicht einer 150-tätigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Jahr der Inbetriebnahme 
🌱 Begrüßenswert, da Erzeugungsanlagen den Durchsatz erhöhen könnten und so mehr Gas produziert werden könnte

✳️ Erlaubnis der Erhöhung der Leistung für bestehende Güllekleinanlagen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen
🌱 Begrüßenswert, da so die eigenen Höfe oder anliegende Abnehmer über Direktvermarktung mit Strom versorgt werden könnten und gleichzeitig mehr anfallende Gülle in bestehenden Anlagen vergärt werden könnte

✳️ Verlängerung der Realisierungsfristen für Biomethananlagen um sechs Monate auf 42 Monate 
🌱 Begrüßenswert, um Risiken in der langwierigen Projektumsetzung zu mindern. Fraglich bleibt aber, ob die zusätzliche Zeit ausreichend ist

 

Teaserbildquelle: Shutterstock/Ralf Geithe